Die folgenden Ausführungen sind Zusammenfassungen der wichtigsten Punkte der Geschäftsordnung des Bürgerausschusses Roßdorf. Die komplette Geschäftsordnung können Sie hier herunterladen.

Aufgaben und Ziele des BAR

Der "Bürgerausschuss Roßdorf" sieht sich als Interessenvertretung der Roßdorfer Bevölkerung und ihrer Vereine und Einrichtungen gegenüber der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat der Stadt Nürtingen.
Er strebt ein harmonisches Zusammenleben aller im Roßdorf vertretenen Bevölkerungsgruppen an.
Die Aufgaben des Bürgerausschusses sind unter anderem

  • die überparteiliche und überkonfessionelle Entwicklung des Gemeinwesens zu fördern und dem Gemeinwohl dienende Anregungen und Verbesserungsvorschläge aufzugreifen und erforderlichenfalls an die zuständigen Stellen heranzutragen.
  • Information der Bevölkerung über wichtige kommunale Angelegenheiten.


Der Bürgerausschuss wird bei Bedarf und unter Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte einberufen. Die Sitzungen des Bürgerausschusses sind in der Regel öffentlich, es sind mindestens zwei Sitzungen pro Jahr abzuhalten.

 

Einmal pro Jahr sollte der Bürgerausschuss eine Bürgerversammlung einberufen.

 

Mindestens 4 Mal im Jahr finden Bürgersprechstunden statt. Die Bürgersprechstunden werden öffentlich bekannt gemacht.

Zusammensetzung des BAR

Der Bürgerausschuss besteht aus 10 gewählten Bürgerinnen und Bürgern sowie aus bis zu weiteren 10 Mitgliedern.
Die weiteren Mitglieder sind Vertreter aus den Roßdorfer Vereinen und Institutionen und werden von diesen bestimmt.

Die Anzahl der Mitglieder des Bürgerausschusses ist auf maximal 20 Personen begrenzt.*
Die Wahlen zum Bürgerausschuss finden im Turnus von fünf Jahren statt, wahlberechtigt sind alle Einwohner des Roßdorfs, die mindestens 16 Jahre alt sind.

Die Mitglieder des Bürgerausschusses sind ehrenamtlich tätig.

 

* Wie auf der Seite Bürgerausschuss zu sehen ist, gibt es abweichend von der Geschäftsordnung im Moment elf berufene Mitglieder. Der Kindergarten Dürerplatz und der Chor Kalinka Nürtingen e.V. werden durch jeweils zwei Personen vertreten. Dies führt nicht zu einer Stimmverdoppelung der beiden Institutionen. Die beiden berufenen Mitglieder wechseln sich lediglich in ihrer Arbeit im BAR ab.


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BAR Geschaeftsordnung 2019-05-28.pdf
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